Die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth hat der hessischen Landesregierung eine zu späte und mangelhafte Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes vorgeworfen. Die SPD-Fraktion hatte zu diesem Thema einen Berichtsantrag gestellt, der gestern im zuständigen Ausschuss des Hessischen Landtags beraten wurde.
Im Nachgang der Beratung sagte Elke Barth am Freitag: „Obwohl das Prostituiertenschutzgesetz bereits seit 1. Juli 2017 gilt und von den Städten und Gemeinden seit Januar 2018 umgesetzt werden musste, trat in Hessen erst am 14. Februar 2018 eine Umsetzungsverordnung in Kraft. Nach Meinung des Ministers „noch rechtzeitig“. Auch sonst hat die schwarzgrüne Landesregierung ihre Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes ziemlich im Regen stehen lassen. Bundesweit einmalig ist die Festsetzung, dass die neuerdings erforderliche Anmeldung der Prostituierten in den Ordnungsämtern stattfinden muss und die Thematik dem Gefahrenabwehrrecht zugeordnet wird.“
Die Landesregierung bringe die Kommunen damit erneut in eine Überforderungssituation. „Der personelle und sachliche Aufwand für diese neue Aufgabe ist auch nach Meinung der kommunalen Verbände enorm. So müssen zum Beispiel Kommunen künftig Informationsmaterial in Herkunftssprachen vorhalten. Trotz dieses Aufwands sieht das hessische Sozialministerium das Konnexitätsprinzip, nachdem das Land den Kommunen die Aufwände zu erstatten hat, als nicht betroffen an, da die Gefahrenabwehr Angelegenheit der Kommunen sei, so die Auskunft im gestrigen Fachausschuss“, berichtete Barth.
Besonders vom Hessischen Städte- und Gemeindebund habe es daher zu Recht Kritik an der miserablen Umsetzung durch die hessische Landesregierung gegeben.
„Wir sind zudem sprachlos über die Unwissenheit des Ministers, die in der Antwort auf unseren Berichtsantrag zum Ausdruck kommt“, so die SPD-Politikerin. „Es wimmelt darin von Nichtwissen. Einige Zitate aus der Antwort: „Wenig gesicherte Daten“, „Graubereich“, „Dunkelfeld,“ „belastbare Schätzung von Fallzahlen kaum möglich“. Ohne genaue Sachkenntnis diese komplexe Aufgabe den Kommunen vor die Tür zu kehren, löst zu Recht vor Ort völliges Unverständnis aus“, so Barth.
Wichtig sei zudem, dass sich das Land im Zuge der Umsetzung des Gesetzes mehr Gedanken darüber mache, wie die Beratungsstrukturen gestärkt werden könnten, auch für die Frauen und Männer, die sich wegen ihres illegalen Aufenthaltsstatus in Deutschland nicht anmelden können und ihnen Anonymität zusichere.