Verbot von Kinderarbeit nur mit korrekter Kontrolle möglich

Der Innenausschuss des Hessischen Landtages hat eine Anhörung über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes durchgeführt. Der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Dieter Franz (SPD), äußerte sich dazu wie folgt:

„Dass die Verwendung von Grabsteinen und Grabsteineinfassungen aus Kinderarbeit unterbunden werden soll, ist sicherlich unstrittig. Der von der schwarzgrünen Landesregierung geplante Weg ist aber nicht zielführend und bringt keine Verbesserungen. In der Anhörung wurde besonders kritisiert, dass im Zweifel eine Erklärung des Letztveräußerers reicht, um ausbeuterische Kinderarbeit auszuschließen. Die geplante Änderung hat leider nur Placebowirkung.

Ein anderes Thema ist die Leichenschau: Eine qualitative Aufwertung der ersten Leichenschau ist nur schwer möglich, so dass die Einführung einer zweiten Leichenschau zukünftig mehr Klarheit bei der Todesursache bringen soll. Dazu ist aber ein Stellenaufwuchs bei den hessischen Instituten für Rechtsmedizin in Frankfurt und Gießen nötig. Darüber hinaus tauchten in der Anhörung noch einige ethische Fragen auf, die es jetzt vertieft zu diskutieren gilt.“