Die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, hat die schwarzgrüne Landesregierung aufgefordert, das Projekt der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ flächendeckend auf ganz Hessen auszuweiten.
Gnadl sagte am Montag in Wiesbaden: „Durch die Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung erhalten vergewaltigte Frauen die Möglichkeit einer medizinischen Versorgung, ohne dass dabei automatisch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen muss. Auf Wunsch der Frauen ist es im Rahmen der medizinischen Behandlung möglich, Spuren professionell zu sichern und verwahren zu lassen, so dass diese nach einer rückwirkend erfolgten Anzeige zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden sie auf Beratungsangebote verwiesen.“
Das Projekt sei mittlerweile von einigen Kreisen und Kommunen in Hessen übernommen worden, eine flächendeckende Versorgung sei aber bisher nicht sichergestellt. „Wenn man berücksichtigt, in welcher Krisensituation sich eine Frau nach einer solchen Tat befindet, dann kann nicht erwartet werden, dass sie sich sofort für oder gegen eine Anzeige mit allen sich daran anschließenden Folgen, entweder einem Ermittlungsverfahren, Zeugenaussagen, mündlicher Verhandlung oder einer Nichtverfolgbarkeit der Straftat entscheidet. Das Projekt bietet den Opfern die Chance, sich in dieser Frage Zeit zu lassen und zeitgleich Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit sollte aus unserer Sicht allen Opfern überall in Hessen zur Verfügung stehen“, sagte Gnadl.
Die SPD habe bereits in den vergangenen Jahren entsprechende Mittel für eine flächendeckende Ausweitung der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ im Landeshaushalt beantragt, die bisher von der schwarzgrünen Koalition abgelehnt wurden. Wenn für das kommende Haushaltsjahr endlich ein Umdenken seitens der Landesregierung in dieser wichtigen Frage erfolge, dann begrüße die SPD dies. „Wir werden in den anstehenden Haushaltsberatungen sehr genau darauf achten, ob und wieviel Geld tatsächlich hierfür bereitgestellt wird. Denn es darf aus unserer Sicht nicht von Wohnort oder Aufenthaltsort abhängen, ob eine Frau nach einer Vergewaltigung die Möglichkeit hat, Spuren sichern und verwahren zu lassen, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt gegen den Täter vorzugehen sich“, so die Abgeordnete.